Juni 2026
Neue Entwicklungen am Airport Weeze
Mit der 21. Änderung des Regionalplans Düsseldorf wurde für einen großen Bereich südlich der Start- und Landebahn die Darstellung „Flugplatz“ zurückgenommen und stattdessen ein „Bereich für gewerbliche und industrielle Nutzungen“ mit Zweckbin-dung (GIB-Z) dargestellt. Damit sollte eine Erweiterung des nichtfliegerischen Areals und gleichzeitig eine Öffnung der „Flughafenaffinitätsklausel“ für nicht-flughafen-affine Betriebe ab einer Flächengröße von 2,0 ha erreicht werden.
Die Aufstellung des vorliegenden Bebauungsplans ist erforderlich, um die Genehmigungsfähigkeit zukünftiger gewerblicher Ansiedlungen in dem bisher als ziviler Flughafenbereich ausgewiesenem Teil des Geländes planungsrechtlich vorzu-bereiten. Der Fachausschuss für Bauen, Infrastruktur und Umwelt der Gemeinde Weeze hat jetzt hierzu einstimmig den Aufstellungsbeschluss an den Rat empfohlen